Kreditantrag 24

Mehr Transparenz für Dispozinsen

Transparenz bei Dispozinsen

Transparenz bei Dispozinsen

Ein neues Gesetz soll den Verbrauchern mehr Transparenz für Dispozinssätze zusichern. Die Bundesregierung beabsichtigt so mehr Vergleichbarkeit von Dispozinsen verschiedener Geldhäuser durch entsprechende Vergleichsportale.

Dispozinsen fallen an, sobald ein Kunde sein Girokonto weiter belastet, obwohl kein Geld mehr auf dem Konto ist. Denn mit der Kontoüberziehung wird dem Kunden ein Dispokredit gewährt, für den ein bestimmter Dispozinssatz von der Bank festgelegt ist. Der Rahmen für den Dispokredit sind oft zwei bis drei Monatsgehälter. Wird diese Grenze überschritten, fallen noch sogenannte Überziehungszinsen an.

Das Problem mit den Dispozinsen

Veranlassung zu dem neuen Gesetzesentwurf geben nun die seit Jahren hohen Dispozinsen einer Mehrzahl der Banken und Sparkassen.
Seit 2009 ermitteln Experten von „Finanztest“ die Höhe der Dispozinsen. Auffällig ist seither die starke Differenz zwischen dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) für Geldhäuser von aktuell 0,05 Prozent und dem Dispo- und Überziehungszins für Verbraucher im zweistelligen Bereich von bis zu 14,25 Prozent der Volksbank Westenholz und der Raiffeisenbank Weil (Stichtag 1. August 2014). Im Schnitt liege der Dispozins bei 10,65 Prozent, bei einer Spanne von 4,90 Prozent (Deutsche Skatbank) bis hin zu 14,25 Prozent (Volksbank Westenholz und Raiffeisenbank Weil).
Insgesamt verlangen laut Stiftung Warentest aktuell 35 Banken einen Dispozins von 13 Prozent und mehr. Ermittelt wurden die Daten im Auftrag der Stiftung Warentest aus einer Stichprobe von über 1500 Banken.

Damit liegt das Problem auf der Hand: Während die Banken sich sehr günstig Geld leihen können, ist dies für ihre Kunden eine sehr teure und zudem unübersichtliche Angelegenheit. Einen Preisaushang in den Filialen zu den Dispozinsen, wozu die Banken sogar gesetzlich verpflichtet sind, oder eine Informationsmöglichkeit im Internet habe es nämlich auch nicht immer gegeben – oder nur sehr versteckt, so Stiftung Warentest. Die Banken gäben zudem auf Nachfrage nur ungern oder erst einmal gar nicht Auskunft über die Höhe des Dispozinssatzes. Wer mit solchen Konditionen ins Minus gerät oder regelmäßig und dauerhaft sein Konto überzieht, verschuldet sich oftmals zu unangebracht hohen Zinsen bei seiner Bank.
Es fehlen Transparenz und damit die Möglichkeit für Kunden, Banken zu vergleichen, um nicht in die Schuldnerfalle zu geraten.

Eine mögliche Lösung

Genau an dieser Stelle soll das Gesetz greifen. Hinter der Verpflichtung zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Dispozinsen steht die Absicht, dass durch stärkeren Konkurrenzdruck der Geldhäuser untereinander sich ein angemessenerer Dispozins von unter 10 Prozent entwickelt. Das Gesetz sieht entsprechende Vergleichsportale vor,

„die für den Verbraucher sehr nachvollziehbar machen, was er wo zahlt“,

sagte der Justizminister Heiko Maas (SPD) der „Bild am Sonntag“ (Vgl. Interview, unteres Drittel). So könnten sich die Kunden leichter für eine Bank entscheiden, die angemessene Zinsen verlange.

Die Bemängelung des hohen Zinssatzes ist nichts Neues. Anfang 2013 wurden erstmals Erfolge seit der Erhebung der Tests vermerkt: Von 350 der teuersten Banken aus dem Vorjahr senkten knapp die Hälfte die Zinsen. Doch die aktuelle Studie vom September zeigt deutlich, dass von mehr Übersichtlichkeit und tatsächlich niedrigeren Dispozinsen noch nicht die Rede sein kann.

Bei welcher Bank sind sie und wieviel müssen sie ggf. für die Überziehung zahlen? Können sie eine Bank empfehlen? Schreiben sie uns einen Kommentar.

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