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Wie funktioniert Mietkaution?

Wie funktioniert Mietkaution

In diesem Artikel erklären wir, wie die Mietkaution funktioniert und welche alternativen Möglichkeiten sich mittlerweile für Mieter und Vermieter ergeben. Wir freuen uns auf ihr Feedback und ihre Empfehlungen.

Inhaltsverzeichnis

Kautionskassen auf dem Vormarsch

Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung vom Mieter an den Vermieter. Sie wird im Mietvertrag vereinbart und darf laut Mietrecht nicht höher als drei Monatsnettokaltmieten sein.

Üblicherweise handelt es sich hierbei um eine Barkaution, die bei Abschluss eines neuen Mietverhältnisses bzw. bei Unterschrift eines Mietvertrages gezahlt werden muss. Kann der Mieter die Kaution nicht sofort bezahlen, ist es möglich, sie in Raten aufzuteilen. Im Falle der Barkaution ist der Vermieter verpflichtet, diese zinsbringend anzulegen.

Beim Umzug in eine neue Wohnung fallen diverse, zum Teil sehr hohe Ausgaben an. Hierzu zählen nicht nur

  • Makler,-
  • Renovierungs- und
  • Transportkosten, sondern auch
  • eventuelle Neuanschaffungen.

Viele Mieter bekommen Liquiditätsprobleme, vor allem, da die Kautionssumme für das neue Domizil auch noch zu Buche schlägt. Kann diese nicht sofort in bar gezahlt werden, müssen teils teure Kredite oder eine Bankbürgschaft in Anspruch genommen werden. Sollten sie einen Kredit benötigen, nutzen sie unseren online Kreditantrag mit dem Kreditvergleichsrechner.

Mit Hilfe von Kautionskassen bares Geld sparen

Jedoch gibt es mittlerweile eine attraktivere Methode, die Kaution für eine Wohnung zu hinterlegen.Kautionskassen springen für Mieter ein und gewährleisten somit eine bargeldlose Kautionszahlung. Kautionskassen sind Unternehmen, die ein Mietverhältnis gegen Verletzungen des Mietvertrages (Mietrückstände, Schäden, Nebenkosten-Ausstände) für einen Dritten absichern. Hierfür muss ein monatlicher oder jährlicher Betrag (ähnlich einer Versicherung) entrichtet werden.

Vereinfacht gesagt: Kautionskassen stellen die Kautionen für Mieter.

Dabei ist dieses Prinzip als Alternative zur Barkaution ein relativ neues Modell:

  1. Der Mieter muss hierbei die Kaution nicht aus eigenen Mittel bezahlen.
  2. Stattdessen schließt er einen Vertrag mit einer Kautionskasse ab.
  3. Diese geht eine Bürgschaftsverpflichtung gegenüber dem Vermieter des Objektes ein und haftet somit finanziell für Verletzungen des Mietvertrages, jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.
  4. Die Kasse stellt dem Vermieter eine Urkunde über die zustande gekommene Mietkautionsbürgschaft aus. Man spricht auch von einer bargeldlosen Kaution.

Diese Form des Kautionsmodells ist sowohl für private, als auch gewerbliche Mieter verfügbar.

Das Procedere ist denkbar einfach: sämtliche Kautionskassen bieten mittlerweile einen Online-Service an, im Rahmen dessen die Mieter ihre Bürgschaft im Internet beantragen können. Der Vorteil daran ist eine klare Zeitersparnis: viele Anbieter stellen die Bürgschaftsurkunde innerhalb von 24 Stunden aus.

Bargeldlose Mietkaution: Vorteile und Kosten

Der Mieter verpflichtet sich, einen geringen Jahresbetrag (prozentualen Beitrag der Kaution) an die Kautionskasse zu zahlen, um sich die verhältnismäßig hohe Barkaution zu sparen. Die Kosten beginnen bei etwa 50 Euro pro Jahr und richten sich nach der Kautionshöhe. Es lohnt sich, die Beiträge für verschiedene Kautionskassen zu vergleichen, da sich die Angebote stark voneinander unterscheiden können.

Die Kautionsversicherung bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine Reihe von Vorteilen. Erstere nutzen das Modell vor allem wegen finanzieller Anreize. Das Umzugsbudget erhöht sich beträchtlich, wenn man sich das Bargeld für die Mietkaution sparen kann. Vermieter profitieren von der Zeitersparnis und dem geringen Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus wird vor Abschluss einer Kautionskassen-Bürgschaft eine Bonitätsprüfung des Mieters durchgeführt. Vermieter können sich folglich über hohe Mietsicherheit und garantierte Liquidität freuen.

Unterschiede zwischen den Kautionskassen

Es gibt zwei verschiedene Varianten, in denen Kautionsbürgschaften angeboten werden:

  • als Mietkautionsversicherung oder
  • als Bankbürgschaft.

Der Mieter muss sich hierbei nach den Vorgaben des Vermieters richten. Nahezu alle akzeptieren Bankbürgschaften, Kautionsversicherungen hingen sind für viele Eigentümer noch unbekanntes Terrain. Macht der er hierzu keine gesonderten Angaben, kann der Mieter nach dem günstigsten Angebot frei entscheiden, insofern der Vermieter einer Bürgschaft zustimmt.

Barkaution gegen Mietbürgschaft eintauschen

Eine Mietbürgschaft ist nicht nur zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses möglich. Erfreulicherweise kann eine bereits gezahlte Barkaution gegen eine bargeldlose eingetauscht werden. Jedoch muss auch hier der Vermieter dem Vorhaben zustimmen. Im Falle einer positiven Rückmeldung kann eine Bürgschaft beantragt und dem Vermieter vorgelegt werden. Die hinterlegte Barkaution erhält der Mieter zurück.

Im Schadensfall

Die Bürgschaftsurkunde bleibt so lange rechtsgültig in den Händen des Vermieters, bis alle offenen Forderungen beglichen sind, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis bereits beendet ist oder nicht. Im Schadensfall bleiben dem Mieter zwei Wochen Zeit, um gerichtsfeste Beweise gegen die Forderungen des Vermieters vorzulegen. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, bekommt der Vermieter die Mietkaution von der Kautionskasse ausgezahlt. Die Forderungen des Vermieters werden nun auf den Mieter umgeschlagen. Dieser muss sie vollständig zurück erstatten. Kommt es also zu einem Schadensfall, zahlt der Mieter sowohl die Beiträge für die Bürgschaft als auch die Kosten des Vermieters für die Beseitigung der Schäden (o.ä.).

Kündigung einer Kautionsbürgschaft

Der Mieter kann jederzeit eine Kündigung der Mietkautionsbürgschaft vornehmen. Hierfür muss er sich lediglich die Bürgschaftsurkunde vom Vermieter aushändigen lassen und diese an die Kautionskasse zurück senden. Endet ein Mietverhältnis, bleibt es dem Mieter überlassen, ob er die Bürgschaft beendet oder diese auf ein neues Objekt übertragen lässt. Soll die Kautionsbürgschaft innerhalb eines aktiven Mietverhältnisses gekündigt werden, muss der Vermieter hierfür zunächst seine Zustimmung geben. Ist dies der Fall, benötigt er eine andere Form der finanziellen Sicherheit, wie beispielsweise eine Barkaution. Kündigt der Mieter die Bürgschaft, errechnet die Kautionskasse die Kosten auf den Tag genau. Es erfolgt eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge.

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