Kreditantrag 24

Lebensversicherungen gut verkaufen

Die beste Alternative eine bestehende Lebensversicherung loszuwerden, ist diese zu verkaufen. Informieren Sie sich hier ausführlich darüber, was Sie bei dem verkauf einer Lebensversicherung beachten müssen.

Der wichtigste Baustein für uns Deutsche ist immer noch die Kapitalabsicherung, denn sie bildet den wichtigsten Baustein in der Familienabsicherung sowie der privaten Altersvorsorge. Benachteiligt sind dabei diejenigen, die aufgrund finanzieller Probleme, die Versicherung nicht mehr tragen können und den eingezahlten Betrag sofort brauchen. Oder wenn derjenige Hartz IV bezieht, so muss diese Versicherung sofort gekündigt werden.

Der Rückkaufwert

Wenn dies der Fall sein sollte und eine Kündigung vorliegt, so erhält der Versicherungsnehmer den von der Versicherung errechneten Rückkaufwert. Prognostiziert wird dieser Rückkaufwert, schon bei Versicherungsabschluss. Er ergibt sich aus der Summe der Einzahlungen und der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse. Es werden allerdings noch Kosten für den Vertrieb, die Verwaltung und für das Todesfallrisiko berechnet. In den ersten fünf Jahren, werden diese Kosten vornehmlich von Versicherung getragen. Deswegen erhalten Kunden in den ersten fünf Jahren nach Versicherungsabschluss einen sehr geringen Rückkaufwert. Also die Summe der Einzahlungen – aufgrund anderer schon vorher genannten Kosten – müssen die Kunden mit Verlusten rechnen.

Lebensversicherung verkaufen statt kündigen

Vor einiger Zeit entstand eine alternative Lösung zur Kündigung von Lebensversicherungen. Es entstand die Möglichkeit, dass Kunden Ihre Lebensversicherung verkaufen, wenn es nicht anders ging. Dies wird vor allem in den den USA und in Großbritannien schon seit mehreren Jahren praktiziert, denn dort existiert bereits ein gut ausgebauter Lebensversicherungs-Zeitmarkt.
Kann eine Lebensversicherung nicht mehr finanziert werden, sollte man daher zunächst prüfen, ob diese verkauft werden kann. Denn damit können deutlich höhere Summen erzielt werden als über den normalen Rückkauf der Versicherung.

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